Unsere Mobilitätsgarantie im Pannenfall
Dann macht die Buchung einer Mobilitätsgarantie für Sie Sinn. Einfach bei der nächsten Wartung dazu buchen und Sie sind im Pannenfall abgesichert.
Ab dem Tag der Inspektion erhalten Sie bis zur Fälligkeit der nächsten Wartung bzw. einer Fahrleistung von 25000km oder bis max. 12 bzw. 24 Monate*, bei Fahrzeugausfall aufgrund einer Panne und Unfall, eine Mobilitätsgarantie, die folgende Leistungen umfasst: **
- Pannen-/Unfallhilfe inkl. Reifenpanne und Marderschaden bis zu max. 150 €
- Abschleppen zur nächsten COPARTS System-Werkstatt bis max. 150€ (Betrag wird auf Pannen-/Unfallhilfe angerechnet).
- Bergen in unbegrenzter Höhe
(weiter als 50 km Luftlinie von Ihrem Wohnort entfernt)
- Abschleppen zur nächsten Fachwerkstatt bis max. 500€ oder Fahrtmehrkosten (Weiterreise-/Rückreise-/Mietwagen und/oder Übernachtungsmehrkosten bis zu 500€ pro Schadenfall.
- Fahrzeugrückholkosten bei Fahrerausfall
(Leistungen wie im Inland sowie)
- Fahrzeugrücktransport bei Fahrzeugausfall
- Fahrzeugunterstellung
- Fahrzeugverzollung oder -verschrottung nach Totalschaden oder Diebstahl (ohne Zollbetrag und sonstige Steuern)
- Ersatzteilbeschaffung
- Krankenrücktransport
- Überführung Verstorbener
- Kinderrückholung
- Krankenbesuchskosten
- Besondere Notfälle/Medizinischer Rat
Wir sorgen für schnelle und unbürokratische Hilfe. Wo auch immer Sie mit Ihrem Fahrzeug gerade unterwegs sind – zuhause, irgendwo in Deutschland oder im europäischen Ausland.
24 Stunden am Tag, auch an Sonn- und Feiertagen. Sie schildern uns Ihr Problem, wir schaffen es für Sie aus der Welt und sorgen dafür, dass Sie umgehend wieder mobil sind. Guten Kundenservice beschränken wir natürlich nicht nur auf Notsituationen.
Unser Werkstatt-Team steht Ihnen während der Geschäftszeiten jederzeit gerne zur Verfügung, persönlich oder am Telefon: Unsere Servicenummer finden Sie auf Ihrer MobilitätsCard.
* Je nach Laufzeit.
** Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Garantiebedingungen
*** „Europäisches Ausland“ im Sinne der vorstehenden Bestimmungen sind sämtliche Staaten außerhalb Deutschlands in Europa im geographischen Sinne (Rußland und Türkei: nur europäischer Teil; ohne die kanarischen Inseln, die Balearen, die Azoren, Malta, Madeira und Zypern).